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Bürgerinitiative Ronnenberg

Bin ich auch betroffen?

Betroffenheit prüfen

Ergebnis

So funktioniert es

  1. Adresse eingeben und „Ergebnis anzeigen“ wählen.
  2. Ergebnis ansehen: Karte mit Ihrem Standort, Abstand zu Halde und Lkw-Route, Lärm, Staub, Höhe der Halde – mit Quelle aus den Gutachten.
  3. Einwendung erheben – möglich bis 10. November 2026.

Mehr zur Karte

Karte: Protomaps · © OpenStreetMap-Mitwirkende (öffnet in neuem Tab) (ODbL)

Werte der Gutachten an den Rechenpunkten (Tabelle)
RechenpunktGebietsartRichtwert tagsBeurteilungspegel max.SzenarioPM10 max.Quelle
IO 1 / IP_1 – Salzweg 1 (abgeleitet) WR 50 dB(A) 49,6 dB(A) Sz. 1: B 1a + Plateau 1,3 µg/m³ G2.1 S.17 (Tab. 1), Anh. 2.1, S.38; G2.2 S.31–37 (Tab. 8.4–8.12)
IO 2 / IP_2 – Normannische Str. 26A (abgeleitet) MI 60 dB(A) 59,8 dB(A) Sz. 5: B 2a (Ost 1) + Plateau, Wand 7 m 2,1 µg/m³ G2.1 S.17 (Tab. 1), Anh. 3.3, S.42; G2.2 S.31–37 (Tab. 8.4–8.12)
IO 3 – westlich der Bahn, Bereich Magdeburger Straße (abgeleitet, Hausnummer nicht ableitbar) WA (angenommen) 55 dB(A) 54,8 dB(A) Sz. 7: B 2a (West) + B 2b, Wand 4 m – G2.1 S.17 (Tab. 1), Anh. 3.5, S.44
IO 4 West / IP_4 – Normannische Str. 28C (abgeleitet) MI 60 dB(A) 59,4 dB(A) Sz. 9: B 3a (Nord) + B 3b, Wand 4 m 4,3 µg/m³ G2.1 S.17 (Tab. 1), Anh. 4.2, S.46; G2.2 S.31–37 (Tab. 8.4–8.12)
IO 4 Süd – Normannische Str. 28C, Südseite EG (abgeleitet, ca. 12 m südöstlich von IO 4 West) MI 60 dB(A) 58,1 dB(A) Sz. 8: B 3a (Süd) + Plateau 4,3 µg/m³ G2.1 S.17 (Tab. 1), Anh. 4.1, S.45; G2.2 S.31–37 (Tab. 8.4–8.12)
IO 5 / IP_5 – Magdeburger Str. 14 (abgeleitet) WA (angenommen) 55 dB(A) 49,8 dB(A) Sz. 10: B 4 + Plateau, Wand 7 m 2,3 µg/m³ G2.1 S.17 (Tab. 1), Anh. 5, S.47; G2.2 S.31–37 (Tab. 8.4–8.12)
IO 6 / IP_6 – Friedhof Ronnenberg, Südostecke Friedhof 60 dB(A) 56 dB(A) Sz. 12b: B 6 + Plateau 1,8 µg/m³ G2.1 S.17 (Tab. 1), Anh. 7, S.49; G2.2 S.31–37 (Tab. 8.4–8.12)
IP_3 – Steigerstraße 33 MI 60 dB(A) – – 1,5 µg/m³ G2.2 S.31–37 (Tab. 8.4–8.12)

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie wird die Entfernung zur Halde und zur Lkw-Route berechnet?

Gemessen wird der kürzeste Abstand vom gewählten Punkt zur Grenze des Plangebiets und zur beantragten Lkw-Route („grün“). Grundlage ist unsere eigene Digitalisierung der Pläne aus den Antragsunterlagen; die Lage ist meist auf 5–15 m genau. Liegt ein Wert nahe an einer Schwelle, weist das Ergebnis darauf hin. Die Abstände zu den verworfenen Varianten „rot“ und „blau“ und zur heutigen Zufahrt stehen nur zur Information in den Details.

Wie entsteht der Lärmwert und wie genau ist er?

Die Maschinen werden wie eine Schallquelle mit der im Gutachten angesetzten Schallleistung behandelt, die auf der Böschung (40 m hinter der Plangebietsgrenze) bzw. auf dem Plateau (80 m dahinter) arbeitet. Mit jeder Verdopplung des Abstands sinkt der Pegel um etwa 6 dB, dazu kommt die Dämpfung durch die Luft. Gerechnet wird ohne Abschirmung und bei Wind in Ihre Richtung. Der obere Wert der Spanne ist der lautere Fall; liegt am nächsten Bauabschnitt eine Lärmschutzwand, ist der untere Wert um 5 dB geringer.

Die Lkw-Route wird als Linie mit 44 bis 60 Fahrten am Tag behandelt (je Abstandsverdopplung etwa 3 dB weniger). Halde und Route werden zusammengezählt und mit dem Richtwert der TA Lärm für Ihr Gebiet verglichen.

  • An den sieben Rechenpunkten des Gutachtens trifft die Näherung die Gutachtenwerte auf ±3 dB.
  • Gebäude, Wälle und Gelände schirmen in Wirklichkeit ab; die Näherung liegt deshalb eher 1–2 dB zu hoch, an einzelnen Adressen sind 3–5 dB Abweichung möglich.
  • Die Werte sind Tagesmittel. Während die Maschinen laufen, ist es deutlich lauter: bei 3 Stunden Laufzeit etwa 7 dB, bei einer Stunde etwa 12 dB über dem Tagesmittel.
Warum weicht mein Wert vom Gutachten ab?

Das Schallgutachten rechnet mit einem detaillierten Modell – jede Maschine, jeder Fahrweg, Lärmschutzwände, Gelände und Gebäude, für ein bestimmtes Geschoss –, aber nur an sechs Immissionsorten. Die Website nutzt für jede beliebige Adresse die oben beschriebene vereinfachte Rechnung. Deshalb zeigt sie eine Spanne statt eines einzelnen Werts, und deshalb steht der nächste Gutachtenwert immer daneben. Ist Ihr Haus hinter anderen Gebäuden oder einem Wall, liegt der tatsächliche Wert eher unter der Näherung.

Woher kommen die Staubangaben?

Der Wind weht überwiegend aus West und Südwest. Wer nördlich, nordöstlich oder östlich der Halde wohnt, liegt im Windschatten („Lee“) und bekommt mehr Staub ab. Die Einstufung richtet sich nach dieser Lage und dem Abstand (50, 150 und 400 m). Als Beleg zeigt das Ergebnis den nächsten Beurteilungspunkt der Staubprognose (G2.2) mit Feinstaub- und Schwermetallwerten.

Was bedeuten Beschattung und Sicht?

Beschattung: Laut Gutachten G3 nimmt die Besonnung auf Freiflächen bis etwa 100 m neben der Halde um 0,5 bis 1,1 Stunden am Tag ab; weiter entfernt ist keine Änderung zu erwarten. Sicht: Aus dem Geländemodell des LGLN (Stand 2016) wird eine Sichtlinie in Augenhöhe zur künftigen Haldenkuppe (97,9 m NHN) gezogen – ohne Gebäude und Bäume. „Sichtbar“ heißt deshalb „voraussichtlich sichtbar“.

Wie kommt die Gesamteinschätzung (stark/mittel/gering) zustande?

Die Stufen werden von oben nach unten geprüft; es gilt die erste, für die mindestens eine Bedingung zutrifft. Jede Adresse innerhalb der Lärmzonen Halde (bis 480 m um das Plangebiet, auf der Karte als Ringe eingeblendet) ist damit mindestens „mittel betroffen“, innerhalb von 130 m mindestens „stark betroffen“. Unter „Warum dieser Grad?“ stehen im Ergebnis alle Bedingungen, die zutreffen. Jede Zahl im Ergebnis trägt ein Etikett: Gutachten (steht so in einem Gutachten), Antrag (steht im Rahmenbetriebsplan oder einer anderen Antragsunterlage) oder Näherung (eigene Rechnung bzw. Messung der Website).

Stufemindestens eine dieser Bedingungen
Stark betroffeninnerhalb der Lärmzone Halde bis 130 m vom Plangebiet · weniger als 100 m vom Plangebiet (Beweissicherungsstreifen) · Lärm nach Näherung ab 50 dB(A) oder am Richtwert · weniger als 65 m von der Lkw-Route · Staub „deutlich erhöht“ oder „erhöht“ · Punkt im Plangebiet
Mittel betroffeninnerhalb der Lärmzonen Halde (bis 480 m vom Plangebiet, äußerster Ring) · Lärm ab 45 dB(A) · weniger als 180 m von der Lkw-Route · Staub „gering, aber messbar“
Gering betroffenaußerhalb der Lärmzonen, aber weniger als 1,5 km vom Plangebiet · Lärm ab 40 dB(A) · weniger als 450 m von der Lkw-Route · Lage im groben Grundwasser-Abstrom · Feldwege bzw. Grüner Ring in der Nähe werden Lkw-Strecke
Weit entferntkeine der Bedingungen trifft zu
Was ist eine Einwendung?

Im Planfeststellungsverfahren können Betroffene schriftlich vortragen, warum sie mit dem Plan nicht einverstanden sind und was sie fordern – zum Beispiel strengere Auflagen, Messungen oder die Ablehnung. Die Behörde (LBEG) muss sich mit jeder fristgerechten Einwendung befassen; die Vorhabenträgerin nimmt dazu Stellung. Nach der Bekanntmachung sind mit Ablauf der Frist bis zur Feststellung des Planes alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Bekanntmachung S. 4). Wer später mitreden will, sollte also jetzt einwenden. Für ein späteres Gerichtsverfahren gelten zwar Erleichterungen; tragen Sie trotzdem alles, was Ihnen wichtig ist, schon jetzt vor.

Muss ich „betroffen“ sein, um einzuwenden?

Einwenden kann jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden (Bekanntmachung S. 3) – etwa Gesundheit, Eigentum, Wohnumfeld, Erholung oder ein eigener Brunnen. Sie müssen nicht direkt an der Halde wohnen, sollten aber konkret beschreiben, was Sie betrifft: Abstand, Garten, Arbeit im Homeoffice, Kinder, ein Weg, den Sie täglich nutzen. Ein „Weit entfernt“ auf der Karte heißt nicht, dass Sie keine Einwendung erheben dürfen. Jede volljährige Person im Haushalt kann eine eigene Einwendung abgeben.

Wie reiche ich die Einwendung ein?

Unter der Karte können Sie mit „Einwendung vorbereiten“ ein Schreiben aus passenden Gründen zusammenstellen, eigene Sätze ergänzen und es drucken oder als PDF- bzw. Word-Datei speichern. Es muss spätestens am 10. November 2026 beim LBEG eingegangen sein; das Datum des Absendens zählt nicht:

  • per E-Mail an Ronnenberg@lbeg.niedersachsen.de: Die Bekanntmachung verlangt die „Übersendung eines Schriftstückes per E-mail“ (S. 4). Hängen Sie das Schreiben deshalb als PDF an (am besten unterschrieben und eingescannt) und fügen Sie den Text zusätzlich in die Mail ein. Senden Sie nicht erst am letzten Tag und heben Sie den Sendebeleg auf. Oder
  • per Post an Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld (mehrere Werktage vor Fristende absenden, am besten als Einschreiben).

Geben Sie das Aktenzeichen L1.4/L67120/01-08_01/2026-0003/005, Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und das Datum an und unterschreiben Sie. Für eine wirksame Einwendung müssen Name und Anschrift im Schreiben stehen; auf dieser Website sind alle Angaben freiwillig, im Schreiben aber nötig. Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung. Prüfen Sie Zahlen, die Ihnen wichtig sind, und streichen Sie, was Sie nicht vertreten möchten.

Mehrere Personen im Haushalt: Jede Person ein eigenes Schreiben mit eigenem Absatz. Wenn mehrere Personen aus Ihrem Haushalt einwenden, erstellt bitte jede ihr eigenes Schreiben, unterschreibt es selbst und beschreibt in einem eigenen Absatz, wie sie persönlich betroffen ist. Mehr dazu unter „Viele ähnliche Schreiben – ist das ein Problem?“.

Viele ähnliche Schreiben – ist das ein Problem?

Wenn mehr als 50 Personen denselben vervielfältigten Text einreichen, kann die Behörde diese Einwendungen als „gleichförmige Eingaben“ behandeln. Dann muss auf jeder unterschriebenen Seite eine Person mit Name, Beruf und Anschrift als Vertreter genannt sein, sonst können die Schreiben unberücksichtigt bleiben (§ 17 VwVfG, Bekanntmachung S. 4). Unser Generator stellt die Textbausteine je nach Lage und mit wechselnden Formulierungen zusammen. Das allein macht ein Schreiben aber nicht sicher zu einer individuellen Einwendung. Am besten schützen Sie sich so: (1) Schreiben Sie einen eigenen Absatz dazu, wie Sie persönlich betroffen sind. (2) Wählen Sie nur Gründe, die auf Sie zutreffen. (3) Falls der Generator eine Vertreterperson anbietet, können Sie diese zusätzlich benennen; Sie können dort auch selbst eine Person mit Name, Beruf und Anschrift eintragen, die damit einverstanden ist. Ihre Einwendung bleibt Ihre eigene. Bitte erfinden Sie nichts: Schreiben Sie nur, was für Sie zutrifft.

Werden meine Daten gespeichert?

Nicht von uns. Adresssuche, Berechnung und Einwendungs-Generator laufen vollständig in Ihrem Browser; Ihre Adresse, der gewählte Punkt und Ihre Angaben im Schreiben werden nicht an uns übertragen. Karte und Adressdaten kommen ausschließlich von unserem eigenen Server; es werden keine Dienste Dritter eingebunden. Wie bei jedem Seitenaufruf protokolliert der Server dabei technisch notwendige Zugriffsdaten (u. a. IP-Adresse, Zeitpunkt, abgerufene Datei). Auf dieser Seite wird die Karte als eine einzige Datei in Teilbereichen geladen; aus den Protokollen lässt sich der angesehene Kartenausschnitt deshalb allenfalls grob ableiten. Das Luftbild gibt es nur auf der Seite „Karte“; es wird dort in einzelnen Ausschnitten (Kacheln) geladen, aus deren Abrufen sich der angesehene Kartenausschnitt erkennen lässt.

Einen Entwurf Ihres Schreibens speichert der Generator nur, wenn Sie „Entwurf in diesem Browser speichern“ ausdrücklich ankreuzen. Er liegt dann unverschlüsselt nur auf diesem Gerät, bis Sie „Entwurf löschen“ wählen, das Häkchen entfernen oder die Browserdaten löschen; an uns wird er nicht übertragen. Nutzen Sie die Funktion nicht auf fremden oder gemeinsam genutzten Geräten.

Ihre Einwendung selbst senden Sie an das LBEG; wir erhalten keine Kopie. Das LBEG stellt die Einwendungen der Vorhabenträgerin zur Verfügung, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Ihr Verlangen kann es Name und Anschrift unkenntlich machen, wenn diese für das Verfahren nicht erforderlich sind (Bekanntmachung S. 5); im Generator können Sie diese Bitte ankreuzen. Schreiben Sie nur, was Sie teilen möchten, etwa bei Angaben zur Gesundheit. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Meine Adresse fehlt oder liegt falsch

Die Adressen stammen aus dem amtlichen Liegenschaftskataster und aus OpenStreetMap. Fehlt Ihre Adresse, klicken Sie einfach auf Ihr Haus in der Karte – das Ergebnis wird für den gewählten Punkt berechnet. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern per E-Mail an info@ronnenberger-gegen-deponie.de entgegen.

Was passiert nach der Einwendung?

Die Vorhabenträgerin erwidert auf die Einwendungen. Anschließend werden sie in einem Erörterungstermin besprochen; dieser kann durch eine schriftliche Online-Konsultation ersetzt werden, bei der Sie die Erwiderungen erhalten und dazu Stellung nehmen können (Bekanntmachung S. 4). Über den Erörterungstermin können Sie auch allein durch eine Information auf der Internetseite des LBEG (öffnet in neuem Tab) benachrichtigt werden (Bekanntmachung S. 4); schauen Sie dort regelmäßig nach. Danach entscheidet das LBEG über den Plan. Die Entscheidung kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LBEG zugestellt werden; ab dann laufen Fristen (Bekanntmachung S. 4). Beobachten Sie die Seite auch nach dem Erörterungstermin. Kosten für Einwendung und Teilnahme werden nicht erstattet (Bekanntmachung S. 5).

Woher stammen Karte und Daten?
  • Kartengrundlage und Adressen: © OpenStreetMap-Mitwirkende (öffnet in neuem Tab), Lizenz ODbL 1.0. Kartenstil nach Protomaps (öffnet in neuem Tab) (BSD-3-Clause), Darstellung mit MapLibre GL JS und PMTiles (BSD-3-Clause), Schrift Noto Sans (SIL Open Font License 1.1).
  • Luftbild (DOP20), Gebäude und Hausadressen (ALKIS), Geländemodell (DGM1): © GeoBasis-DE/LGLN 2026, Daten geändert. Lizenz CC BY 4.0 (öffnet in neuem Tab), bereitgestellt über OpenGeoData.NI (öffnet in neuem Tab). Geändert: Kacheln zugeschnitten, Geländemodell auf 5 m gemittelt, Auswahl für das Stadtgebiet.
  • Planinhalte (Plangebiet, Bauabschnitte, Lkw-Routen, Ausweichbuchten, Rechenpunkte): eigene Digitalisierung der Bürgerinitiative nach den Antragsunterlagen beim LBEG (öffnet in neuem Tab) (Az. L1.4/L67120/01-08_01/2026-0003/005). Lagegenauigkeit meist ca. ±5–15 m, ohne Gewähr.
  • Gutachtenwerte und Angaben aus dem Antrag: zitiert aus den ausgelegten Antragsunterlagen, jeweils mit Dokument und Seite.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die ausgelegten Unterlagen. Die umfangreichen Antragsunterlagen haben wir mit Unterstützung einer künstlichen Intelligenz ausgewertet. Sie kann Fehler machen. Bitte prüfen Sie wichtige Angaben in den Originalunterlagen. Wer Textbausteine dieser Website für eine Einwendung verwendet, macht sie sich mit dem Absenden zu eigen. Die Seite ist ein Angebot der Bürgerinitiative und keine amtliche Auskunft.